25 Anhang zum Konzern-Zwischenabschluss Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2009 1 INFORMATIONEN ZUM UNTERNEHMEN Die SAF-HOLLAND S.A. (kurz: ,,Gesellschaft") wurde am 21. Dezember 2005 in Form einer Aktiengesellschaft (Société Anonyme) nach luxemburgischem Recht gegründet. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Luxemburg. Die Aktien des Unternehmens sind im Prime Standard der Frankfurter Börse notiert. 2 WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Der Konzernabschluss der SAF-HOLLAND S.A. und ihrer Tochterunternehmen (kurz: ,,Gruppe") wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind, aufgestellt. Die Erstellung des Konzern-Zwischenabschlusses für das 3. Quartal 2009 erfolgt in Über- einstimmung mit IAS 34 ,,Zwischenberichterstattung". Dabei werden grundsätzlich die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie Konsolidierungsmethoden wie im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2008 angewendet. Der Konzern-Zwischenabs- chluss sollte daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008 gelesen werden. Ausnahmen zu den dort aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungs- grundsätzen bilden die seit dem Geschäftsjahr 2009 verpflichtend anzuwendenden neuen bzw. überarbeiteten Standards und Interpretationen. IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet) Gemäß diesem Standard ist ein Unternehmen verpflichtet, sämtliche Änderungen des Eigenkapitals aus Transaktionen mit den Anteilseignern in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner separat von anderen Änderungen des Eigenkapitals auszuweisen. Die anderen Änderungen des Eigenkapitals werden in der Darstellung des Gesamtperiodenerfolgs ausgewiesen. Nach dem bisherigen Standard wurden diese Änderungen des Eigenkapitals in der Eigenkapital- veränderungsrechnung dargestellt. Der Konzern hat entschieden, den Gesamtperiodener- folg in einer Rechnung darzustellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird künftig als Gesamtperiodenerfolg bezeichnet und um den Bestandteil des sonstigen Ergebnisses ,,Erfolgs- neutrale Bestandteile des Periodenerfolgs" erweitert. Die Darstellung der Vergleichsperiode wurde entsprechend angepasst. Weitere für die Geschäftstätigkeit des Konzerns relevante Änderungen und Neuregelungen, die ebenfalls zum 1. Januar 2009 verpflichtend angewendet werden müssen, sind im Geschäftsbericht 2008 beschrieben; sie haben jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern-Zwischenabschluss. Der Konzern hat sich entschieden, die folgenden Standards vorzeitig zum 1. Januar 2009 anzuwenden. Die Auswirkungen aus der Anwendung dieser Standards auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns werden in der Anhangsangabe 4 dargestellt.