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Anhang zum Konzern-Zwischenabschluss
Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2009
1 INFORMATIONEN ZUM UNTERNEHMEN
Die SAF-HOLLAND S.A. (kurz: ,,Gesellschaft") wurde am 21. Dezember 2005 in Form einer
Aktiengesellschaft (Société Anonyme) nach luxemburgischem Recht gegründet. Der Sitz
der Gesellschaft befindet sich in Luxemburg. Die Aktien des Unternehmens sind im Prime
Standard der Frankfurter Börse notiert.
2 WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Der Konzernabschluss der SAF-HOLLAND S.A. und ihrer Tochterunternehmen (kurz:
,,Gruppe") wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International
Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union verpflichtend
anzuwenden sind, aufgestellt.
Die Erstellung des Konzern-Zwischenabschlusses für das 3. Quartal 2009 erfolgt in Über-
einstimmung mit IAS 34 ,,Zwischenberichterstattung". Dabei werden grundsätzlich die
gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie Konsolidierungsmethoden wie
im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2008 angewendet. Der Konzern-Zwischenabs-
chluss sollte daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008
gelesen werden. Ausnahmen zu den dort aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungs-
grundsätzen bilden die seit dem Geschäftsjahr 2009 verpflichtend anzuwendenden neuen
bzw. überarbeiteten Standards und Interpretationen.
IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet)
Gemäß diesem Standard ist ein Unternehmen verpflichtet, sämtliche Änderungen des
Eigenkapitals aus Transaktionen mit den Anteilseignern in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner
separat von anderen Änderungen des Eigenkapitals auszuweisen. Die anderen Änderungen
des Eigenkapitals werden in der Darstellung des Gesamtperiodenerfolgs ausgewiesen. Nach
dem bisherigen Standard wurden diese Änderungen des Eigenkapitals in der Eigenkapital-
veränderungsrechnung dargestellt. Der Konzern hat entschieden, den Gesamtperiodener-
folg in einer Rechnung darzustellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird künftig als
Gesamtperiodenerfolg bezeichnet und um den Bestandteil des sonstigen Ergebnisses ,,Erfolgs-
neutrale Bestandteile des Periodenerfolgs" erweitert. Die Darstellung der Vergleichsperiode
wurde entsprechend angepasst.
Weitere für die Geschäftstätigkeit des Konzerns relevante Änderungen und Neuregelungen,
die ebenfalls zum 1. Januar 2009 verpflichtend angewendet werden müssen, sind im
Geschäftsbericht 2008 beschrieben; sie haben jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf
den Konzern-Zwischenabschluss.
Der Konzern hat sich entschieden, die folgenden Standards vorzeitig zum 1. Januar 2009
anzuwenden. Die Auswirkungen aus der Anwendung dieser Standards auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns werden in der Anhangsangabe 4 dargestellt.